Unten sehen Sie die neue Hilfe für Freiberuflersind vier neue Vorteile, die im Royal Decree Law 2/2021 vom 26. Januar herausgenommen wurden für von COVID19 abgeleitete Ursachen.
Das hilft Sie werden von der Gegenseitigkeit verwaltetNehmen Sie Kontakt mit Ihnen auf. Hier hinterlassen wir Ihnen die Links. Wenn Sie auf jeden Dienst klicken, werden alle Informationen, Daten, Anforderungen, Inkompatibilitäten, Verpflichtungen und Dokumentationen angezeigt, die für den Zugriff erforderlich sind. In diesem Fall handelt es sich um Informationen aus dem Mutua Balearen.
- Außerordentliche Bestimmung der Einstellung der Tätigkeit für Selbständige, die aufgrund eines Beschlusses der zuständigen Behörde von einer vorübergehenden Einstellung aller Tätigkeiten betroffen sind.
Wenn Sie ein selbständiger Arbeitnehmer sind, der von betroffen ist die vorübergehende Einstellung Ihrer Tätigkeit als Eindämmungsmaßnahme für COVID-19.
- Außerordentliche Leistung für Selbständige, die keinen Anspruch auf den normalen Vorteil der Einstellung der Tätigkeit haben können und bestimmte Anforderungen erfüllen
Wenn Sie selbstständig sind und nicht von der Leistung für die Einstellung der Tätigkeit profitieren können, wenn Sie die Nachfrist erforderlich.
- Vorteil für die Einstellung der Tätigkeit, die mit der Selbständigkeit vereinbar ist
Wenn Sie selbstständig sind und mehr als ein Jahr lang Beiträge geleistet haben und nicht konsumiert haben, was Ihnen entspricht.
- Außergewöhnliche Einstellung der Tätigkeit für Saisonselbstständige
Wenn Sie während der Saison selbstständig sind.
Weitere Informationen in der Königliches Gesetzesdekret 2 / 2021vom 26. Januar.